Die Arbeitshilfe unterstützt bayerische Kommunen bei der Erstellung eines Konzepts für Informationssicherheit gemäß Artikel 8 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG). Dort wird gefordert, die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn des Artikels 7 des Bayerischen Datenschutzgesetzes sicherzustellen und die erforderlichen Informationssicherheitskonzepte zu erstellen. Alle Kommunen in Bayern müssen bis zum 1. Januar 2018 den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz zur dauerhaften Gewährung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und auch zu betreiben.
Im Frühjahr 2017 werden für die Verantwortlichen in den Kommunen, die sich mit der Thematik Informationssicherheit auseinandersetzen müssen, Online-Seminar-Angebote geplant. Eine Information über die Termine erfolgt gesondert.
Die Arbeitshilfe wird in zwei Ausführungen zur Verfügung gestellt:
- PDF Version zum Drucken ohne Anlagen
- Arbeitsversion mit Anlagen als ZIP
Link zum Download http://www.bay-innovationsstiftung.de/index.php?id=80
One thought on “Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG”
Comments are closed.