Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG

Die Arbeits­hil­fe unter­stützt baye­ri­sche Kom­mu­nen bei der Erstel­lung eines Kon­zepts für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gemäß Arti­kel 8 des Geset­zes über die elek­tro­ni­sche Ver­wal­tung in Bay­ern (BayE­GovG). Dort wird gefor­dert, die Sicher­heit der infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­me der Behör­den durch ange­mes­se­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men im Sinn des Arti­kels 7 des Baye­ri­schen Daten­schutz­ge­set­zes sicher­zu­stel­len und die erfor­der­li­chen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te zu erstel­len. Alle Kom­mu­nen in Bay­ern müs­sen bis zum 1. Janu­ar 2018 den Nach­weis füh­ren kön­nen, einen sys­te­ma­ti­schen Ansatz zur dau­er­haf­ten Gewäh­rung der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ein­ge­führt zu haben und auch zu betrei­ben.
Im Früh­jahr 2017 wer­den für die Ver­ant­wort­li­chen in den Kom­mu­nen, die sich mit der The­ma­tik Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen, Online-Semi­nar-Ange­bo­te geplant. Eine Infor­ma­ti­on über die Ter­mi­ne erfolgt geson­dert.

Die Arbeits­hil­fe wird in zwei Aus­füh­run­gen zur Ver­fü­gung gestellt:

  • PDF Ver­si­on zum Dru­cken ohne Anla­gen
  • Arbeits­ver­si­on mit Anla­gen als ZIP

Link zum Down­load http://www.bay-innovationsstiftung.de/index.php?id=80

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