Viele Verwaltungen glauben, ein einziges Informationssicherheitskonzept reiche aus – am besten gleich als „ISMS light“ mit einer TOM-Checkliste. Doch Art. 43 BayDiG spricht bewusst im Plural von Informationssicherheitskonzepten. Der Grund: Informationssicherheit braucht Struktur, Verantwortlichkeiten und mehrere Teilkonzepte für die wichtigen Verfahren, Systeme und Prozesse. Erst das ISMS bildet die Klammer, die diese Konzepte zusammenhält und im PDCA-Zyklus aktuell hält. Warum der „Shortcut“ nicht funktioniert und was Behörden stattdessen wirklich brauchen, erklärt dieser Beitrag.