“Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?”, diese Frage wird nach wie vor oft bei Seminaren, Veranstaltungen, telefonisch und per Mail an uns herangetragen. Die Antwort auf die Frage kann nur lauten “Ja!”. Wer es nicht glaubt, ist herzlich dazu eingeladen, sich mit Art. 11 BayEGovG zu befassen 🙂