Einführung und Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts nach Artikel 8 BayEGovG sind für bayerische Kommunen gesetzliche Pflicht (siehe auch unser Webvideo hierzu). Und mit der erstmaligen Einführung ist es noch lange nicht getan. Im Anschluß muss eine verantwortliche Person das Thema Informationssicherheit auch in der Zukunft kompetent betreuen. Die Anforderungen sind nicht ohne:
- Vorgehensweisen zur Identifikation von (neuen und bestehenden) Risiken,
- Vorgehensweisen zur Planung von neuen Maßnahmen zur Beseitigung oder Minimierung dieser Risiken,
- Vorgehensweisen zur kontinuierlichen Beschäftigung mit dem Thema in der Organisation („Sicherheitskultur“),
- Regeln, Richtlinien und Anweisungen für die Organisation und die Mitarbeiter zur Umsetzung und zum Betrieb des Konzepts,
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Schulung und Sensibilisierung für Informationssicherheit,
- Verantwortliche Personen mit ausreichend Ausbildung, Zeit und Mitteln zum Betrieb des Sicherheitskonzepts (Informationssicherheitsbeauftragter).
Bei den eh schon vielfältigen und zahlreichen Aufgaben einer Kommune stellt sich schnell die Frage: “Wer soll das denn noch machen?” a.s.k. Datenschutz hat eine Lösung für Sie!
Wir mit unseren externen Informationssicherheitsbeauftragten für bayerische Kommunen:
- Zertifizierte Berater betreuen Sie ab sofort und unterstützen Sie mit pragmatischen Lösungen.
- Vor-Ort-Tätigkeiten in Kombination mit modernen Techniken der Zusammenarbeit wie Videokonferenz, Projektplattform und Online-Schulungen für kompetente und zuverlässige Betreuung.
- Eine Leistung für Einzelkommunen, mehrere Kommunen im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit und Landkreise.
- Transparente Monatspauschalen zu fairen Tarifen.
Auf Wunsch helfen wir aber auch bereits bei der Einführung eines Informationssicherheitskonzepts. So haben wir von a.s.k. Datenschutz die Ihnen vielleicht bereits bekannte “Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts nach Art. 8 BayEGovG” für die Innovationsstiftung Bayerische Kommune und die bayerischen kommunalen Spitzenverbände entwickelt. Weiterhin ist Herr Kuhrau ISIS12-Berater mit Zusatz Kommunalverwaltung sowie Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule für den Kurs “Zertifizierter Informationssicherheitsbeauftragter (BVS)”. In der Vergangenheit haben wir ebenfalls Projekte zur Einführung von Informationssicherheit nach BSI IT-Grundschutz betreut.
Gerne stehen wir Ihnen mit unserem Team kompetent zur Seite.
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One thought on “Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen”
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