Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen

Ein­füh­rung und Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach Arti­kel 8 BayE­GovG sind für baye­ri­sche Kom­mu­nen gesetz­li­che Pflicht (sie­he auch unser Web­vi­deo hier­zu). Und mit der erst­ma­li­gen Ein­füh­rung ist es noch lan­ge nicht getan. Im Anschluß muss eine ver­ant­wort­li­che Per­son das The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit auch in der Zukunft kom­pe­tent betreu­en. Die Anfor­de­run­gen sind nicht ohne:

  • Vor­ge­hens­wei­sen zur Iden­ti­fi­ka­ti­on von (neu­en und bestehen­den) Risi­ken,
  • Vor­ge­hens­wei­sen zur Pla­nung von neu­en Maß­nah­men zur Besei­ti­gung oder Mini­mie­rung die­ser Risi­ken,
  • Vor­ge­hens­wei­sen zur kon­ti­nu­ier­li­chen Beschäf­ti­gung mit dem The­ma in der Orga­ni­sa­ti­on („Sicher­heits­kul­tur“),
  • Regeln, Richt­li­ni­en und Anwei­sun­gen für die Orga­ni­sa­ti­on und die Mit­ar­bei­ter zur Umset­zung und zum Betrieb des Kon­zepts,
  • Maß­nah­men zur kon­ti­nu­ier­li­chen Schu­lung und Sen­si­bi­li­sie­rung für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit,
  • Ver­ant­wort­li­che Per­so­nen mit aus­rei­chend Aus­bil­dung, Zeit und Mit­teln zum Betrieb des Sicher­heits­kon­zepts (Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter).

Bei den eh schon viel­fäl­ti­gen und zahl­rei­chen Auf­ga­ben einer Kom­mu­ne stellt sich schnell die Fra­ge: “Wer soll das denn noch machen?” a.s.k. Daten­schutz hat eine Lösung für Sie!

Wir mit unse­ren exter­nen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten für baye­ri­sche Kom­mu­nen:

  • Zer­ti­fi­zier­te Bera­ter betreu­en Sie ab sofort und unter­stüt­zen Sie mit prag­ma­ti­schen Lösun­gen.
  • Vor-Ort-Tätig­kei­ten in Kom­bi­na­ti­on mit moder­nen Tech­ni­ken der Zusam­men­ar­beit wie Video­kon­fe­renz, Pro­jekt­platt­form und Online-Schu­lun­gen für kom­pe­ten­te und zuver­läs­si­ge Betreu­ung.
  • Eine Leis­tung für Ein­zel­kom­mu­nen, meh­re­re Kom­mu­nen im Rah­men inter­kom­mu­na­ler Zusam­men­ar­beit und Land­krei­se.
  • Trans­pa­ren­te Monats­pau­scha­len zu fai­ren Tari­fen.

Auf Wunsch hel­fen wir aber auch bereits bei der Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts. So haben wir von a.s.k. Daten­schutz die Ihnen viel­leicht bereits bekann­te “Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts nach Art. 8 BayE­GovG”  für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne und die baye­ri­schen kom­mu­na­len Spit­zen­ver­bän­de ent­wickelt. Wei­ter­hin ist Herr Kuhr­au ISIS12-Bera­ter mit Zusatz Kom­mu­nal­ver­wal­tung sowie Dozent an der Baye­ri­schen Ver­wal­tungs­schu­le für den Kurs “Zer­ti­fi­zier­ter Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ter (BVS)”. In der Ver­gan­gen­heit haben wir eben­falls Pro­jek­te zur Ein­füh­rung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit nach BSI IT-Grund­schutz betreut.

Ger­ne ste­hen wir Ihnen mit unse­rem Team kom­pe­tent zur Sei­te.

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