Fördermittel zur Arbeitshilfe für bayerische Kommunen

Im Zuge der Neu­fas­sung der ISMS-För­der­mit­tel­richt­li­nie (ISMR) vom 7. März 2022, Az. E5-1681–7‑10 kön­nen baye­ri­sche Kom­mu­nen nun end­lich auch für die Ein­füh­rung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts auf Basis der sog. Arbeits­hil­fe der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne För­der­mit­tel erhal­ten.

Voraussetzungen für Fördermittel zur Arbeitshilfe

Was wird konkret gefördert?

  1. Die Bera­tung und Beglei­tung bei der Imple­men­tie­rung durch fach­kun­di­ge IT-Dienst­leis­ter.
  2. Schu­lun­gen für Mit­ar­bei­ter durch zer­ti­fi­zier­te Anbie­ter.

Wie hoch sind die Fördermittel zur Arbeitshilfe?

Bis zu 50 % der zuwen­dungs­fä­hi­gen Aus­ga­ben für die Umset­zung der Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­ten der Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne, höchs­tens 5 000 Euro.

Wie beantrage ich als bayerische Kommune die Fördermittel zur Arbeitshilfe?

Anträ­ge auf Gewäh­rung einer För­de­rung sind schrift­lich oder elek­tro­nisch an die Regie­rung von Ober­fran­ken als Bewil­li­gungs­stel­le zu rich­ten. Das Antrags­for­mu­lar und alle wei­te­ren Infor­ma­tio­nen sind zu fin­den unter https://www.regierung.oberfranken.bayern.de/aufgaben/192169/192172/leistung/leistung_35004/index.html

Weitere Informationen und Links zum Informationssicherheitskonzept Arbeitshilfe