Kommunale Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) sind Schlüsselpersonen – und doch oft unsichtbar. Dieser Kommentar zum ISB Boot Camp 2025 zeigt, warum das gefährlich ist, was sich ändern muss und was echte Wertschätzung bedeutet.
Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden
Nach aktueller Rechtslage gemäße Artikel 8 BayEGovG sind bayerische Kommunen verpflichtet, bis zum 01.01.2018 ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und zu betreiben. Nach Verabschiedung des BayEGovG im Dezember 2015 hat diese kurze Umsetzungsfrist für einige Aufregung unter bayerischen Kommunalen Einrichtungen gesorgt. Doch jetzt ist wahrscheinlich Aufatmen angesagt.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass diese Verpflichtung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Ziffer 11 b des Gesetzentwurfs). Mehr dazu im Blogbeitrag.