Informationssicherheitsbeauftragter / Kommune / Presse

Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden

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Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge gemä­ße Arti­kel 8 BayE­GovG sind baye­ri­sche Kom­mu­nen ver­pflich­tet, bis zum 01.01.2018 ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­zu­füh­ren und zu betrei­ben. Nach Ver­ab­schie­dung des BayE­GovG im Dezem­ber 2015 hat die­se kur­ze Umset­zungs­frist für eini­ge Auf­re­gung unter baye­ri­schen Kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen gesorgt. Doch jetzt ist wahr­schein­lich Auf­at­men ange­sagt.

Der Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung zur Errich­tung des Lan­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass die­se Ver­pflich­tung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Zif­fer 11 b des Gesetz­ent­wurfs). Mehr dazu im Blog­bei­trag.

Presse

Fördermittel ISIS12 für bayerische Kommunen in 2018 freigegeben

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Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Bau und Ver­kehr hat in sei­ner Pres­se­mit­tei­lung am 09.03.2017 infor­miert, dass nach dem ers­ten För­der­mit­tel­pro­gramm nun auch in 2018 erneut Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in baye­ri­schen Kom­mu­nen finan­zi­ell (mit bis zu 1,4 Mil­lio­nen Euro) unter­stützt wird. Baye­ri­sche Kom­mu­nen, die im vor­he­ri­gen För­der­mit­tel­pro­gramm nicht zum Zuge gekom­men sind, haben nun erneut die Chan­ce, eine Unter­stüt­zung von bis zu 15.000 Euro für die Ein­füh­rung des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems (ISMS) ISIS12 zu erhal­ten. Übri­gens wur­de ISIS12 ursprüng­lich für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men ent­wi­ckelt. Im Hin­blick auf die EU-DSGVO und deren Anfor­de­run­gen an Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit lohnt sich ein Blick auf ISIS12 auch für Unter­neh­men. Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit wird auch für die­se ab Mai 2018 ver­pflich­tend gefor­dert. Sofern Sie für die Umset­zung einen zer­ti­fi­zier­ten ISIS12-Bera­ter (mit Zusatz Kom­mu­ne suchen), Herr Sascha Kuhr­au von a.s.k. Daten­schutz erfüllt die­se Anfor­de­run­gen.

Links mit wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zu ISIS12, För­der­mit­teln, Abwick­lung und Bean­tra­gung fin­den Sie im Blog­bei­trag.