Kommunale Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) sind Schlüsselpersonen – und doch oft unsichtbar. Dieser Kommentar zum ISB Boot Camp 2025 zeigt, warum das gefährlich ist, was sich ändern muss und was echte Wertschätzung bedeutet.
Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden
Nach aktueller Rechtslage gemäße Artikel 8 BayEGovG sind bayerische Kommunen verpflichtet, bis zum 01.01.2018 ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und zu betreiben. Nach Verabschiedung des BayEGovG im Dezember 2015 hat diese kurze Umsetzungsfrist für einige Aufregung unter bayerischen Kommunalen Einrichtungen gesorgt. Doch jetzt ist wahrscheinlich Aufatmen angesagt.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass diese Verpflichtung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Ziffer 11 b des Gesetzentwurfs). Mehr dazu im Blogbeitrag.
Benötigt meine Organisation einen Informationssicherheitsbeauftragten?
Immer wieder ein Thema bei Veranstaltungen oder auch Online-Seminaren zur Informationssicherheit ist die Frage “Muss ich einen Informationssicherheitsbeauftragten bestellen?” oder auch “Ist denn ein Informationssicherheitsbeauftragter in meiner Organisation notwendig?”.
Wieso Sie an der Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten (oder wie auch immer Sie diese Funktion in Ihrer Organisation benennen) nicht vorbeikommen und wie dieser Ihre Investitionen (Zeit und Geld) in Informationssicherheit absichert, zeigen wir Ihnen in unserem aktuellen Webvideo zum Thema ” Der Informationssicherheitsbeauftragte” oder “Einer muss es ja am Laufen halten” auf unserem Youtube-Channel.
Dabei beleuchten wir die Notwendigkeiten einer solchen Funktion z.B. auf Basis des BayEGovG für bayerische Kommunen aber auch für Unternehmen abgeleitet aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Die Links finden Sie im Blogbeitrag.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen
Ist ein Informationssicherheitskonzept eingeführt, steht man schnell vor der nächsten Herausforderung. Wie stellt man sicher, dass die ganze Arbeit nicht umsonst war? Es gilt neue Risiken zu erkennen, hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das Thema Informationssicherheit in der Organisation zu leben (Sicherheitskultur), auf Veränderungen (organisatorisch, technisch, personell, rechtlich, aber auch in der Bedrohungslage) zeitnah zu reagieren, Mitarbeiter kontinuierlich zu sensibilisieren und zu schulen. Doch wer soll das bei den vielfältigen Aufgaben in bayerischen Kommunen übernehmen und sicherstellen? a.s.k. Datenschutz hat die Lösung für Sie. Unsere externen Informationssicherheitsbeauftragten betreuen Sie ab sofort kompetent vor Ort und aus der Ferne. In Verbindung mit modernen Techniken wie Videokonferenz, Projektplattform und Dokumentenmanagementsystem haben alle Beteiligten stets den Überblick über den Status der Informationssicherheit in Ihrer Organisation. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter hierfür ausgebildet und zertifiziert, speziell für die Anforderungen im kommunalen Bereich. Dank transparenter und fairer Monatspauschalen behalten Sie stets den Überblick. Und wieso teilen Sie sich nicht einen Informationsbeauftragten mit den umliegenden Gemeinden? Interesse geweckt? Angebotsformular im Blogbeitrag.