KI im ISMS? Dafür gibt’s jetzt einen Baustein

KI steckt längst über­all: im Office-Paket, im Brow­ser, in der Fach­an­wen­dung, im Video­call. Oft kommt sie mit dem nächs­ten Update, ohne dass jemand gefragt wur­de. Im IT-Grund­schutz-Kom­pen­di­um gibt es dafür bis­lang kei­nen Bau­stein. Also haben wir einen gebaut.

OPS.bd.1 Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz ist ein benut­zer­de­fi­nier­ter Bau­stein nach Vor­la­ge und Autoren­richt­li­nie des BSI. Er rich­tet sich an Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits- und Daten­schutz­be­auf­trag­te in Behör­den, Kom­mu­nen und Unter­neh­men.

Was drinsteckt

  • 33 Anfor­de­run­gen in Basis, Stan­dard und erhöh­tem Schutz­be­darf
  • Ein Bau­stein für Nut­zung und Eigen­be­trieb, gekenn­zeich­net im Anfor­de­rungs­ti­tel
  • Ein­mal auf den Infor­ma­ti­ons­ver­bund model­lie­ren, Steue­rung je Anwen­dung über ein KI-Regis­ter
  • Erläu­te­run­gen direkt bei den Anfor­de­run­gen, mit Hin­wei­sen für öffent­li­che Stel­len und für Unter­neh­men
  • KI-Ver­ord­nung, DSGVO, Ver­wal­tungs­ver­fah­rens­recht und Mit­be­stim­mung berück­sich­tigt
  • Kreuz­re­fe­renz­ta­bel­le zu den ele­men­ta­ren Gefähr­dun­gen für die Risi­ko­ana­ly­se nach BSI-Stan­dard 200–3

Community Draft: Mach mit

Ver­si­on 0.3 ist fach­lich aus­ge­ar­bei­tet, aber noch nicht final. Wir ent­wi­ckeln den Bau­stein mit Rück­mel­dun­gen aus der Pra­xis wei­ter. Fehlt dir etwas, passt eine Ein­stu­fung nicht, ist etwas unklar? Schreib uns an info@ask-informationssicherheit.de.

Damit wir eure Hin­wei­se gut zuord­nen kön­nen, nennt bit­te die Anfor­de­rungs­num­mer, zum Bei­spiel OPS.bd.1.A12. Jede Ände­rung lan­det nach­voll­zieh­bar im Chan­ge­log der nächs­ten Ver­si­on.

Download

Zu fin­den im Blog-Bei­trag “KI im ISMS? Wir haben da mal einen Bau­stein gebaut”

Stand: 05.11.2026, Rechts­stand 23.10.2026

Gut zu wissen

  • Kein BSI-Bau­stein: Der Bau­stein ist eine Hil­fe­stel­lung der a.s.k. Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit. Er wur­de nicht vom BSI erstellt oder geprüft.
  • Nut­zung nach Fair Use: Kos­ten­frei nut­zen und unver­än­dert wei­ter­ge­ben, auch in der Bera­tung. Intern darfst du ihn anpas­sen. Bear­bei­te­te Fas­sun­gen ver­öf­fent­li­chen oder wei­ter­ge­ben nur nach Abspra­che. Kein Wei­ter­ver­kauf. Die voll­stän­di­gen Bedin­gun­gen ste­hen am Ende des Doku­ments.
  • Import in ISMS-Werk­zeu­ge: Jede Teil­an­for­de­rung steht in einem eige­nen Absatz. Das erleich­tert den Import in gän­gi­ge ISMS-Werk­zeu­ge.
  • Kei­ne Rechts­be­ra­tung: Der Bau­stein ersetzt kei­ne Prü­fung im Ein­zel­fall.

Versionen

0.3 Com­mu­ni­ty Draft (05.11.2026): Ers­te öffent­li­che Fas­sung

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