KI steckt längst überall: im Office-Paket, im Browser, in der Fachanwendung, im Videocall. Oft kommt sie mit dem nächsten Update, ohne dass jemand gefragt wurde. Im IT-Grundschutz-Kompendium gibt es dafür bislang keinen Baustein. Also haben wir einen gebaut.
OPS.bd.1 Einsatz von Künstlicher Intelligenz ist ein benutzerdefinierter Baustein nach Vorlage und Autorenrichtlinie des BSI. Er richtet sich an Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragte in Behörden, Kommunen und Unternehmen.
Was drinsteckt
- 33 Anforderungen in Basis, Standard und erhöhtem Schutzbedarf
- Ein Baustein für Nutzung und Eigenbetrieb, gekennzeichnet im Anforderungstitel
- Einmal auf den Informationsverbund modellieren, Steuerung je Anwendung über ein KI-Register
- Erläuterungen direkt bei den Anforderungen, mit Hinweisen für öffentliche Stellen und für Unternehmen
- KI-Verordnung, DSGVO, Verwaltungsverfahrensrecht und Mitbestimmung berücksichtigt
- Kreuzreferenztabelle zu den elementaren Gefährdungen für die Risikoanalyse nach BSI-Standard 200–3
Community Draft: Mach mit
Version 0.3 ist fachlich ausgearbeitet, aber noch nicht final. Wir entwickeln den Baustein mit Rückmeldungen aus der Praxis weiter. Fehlt dir etwas, passt eine Einstufung nicht, ist etwas unklar? Schreib uns an info@ask-informationssicherheit.de.
Damit wir eure Hinweise gut zuordnen können, nennt bitte die Anforderungsnummer, zum Beispiel OPS.bd.1.A12. Jede Änderung landet nachvollziehbar im Changelog der nächsten Version.
Download
Zu finden im Blog-Beitrag “KI im ISMS? Wir haben da mal einen Baustein gebaut”
Stand: 05.11.2026, Rechtsstand 23.10.2026
Gut zu wissen
- Kein BSI-Baustein: Der Baustein ist eine Hilfestellung der a.s.k. Informationssicherheit. Er wurde nicht vom BSI erstellt oder geprüft.
- Nutzung nach Fair Use: Kostenfrei nutzen und unverändert weitergeben, auch in der Beratung. Intern darfst du ihn anpassen. Bearbeitete Fassungen veröffentlichen oder weitergeben nur nach Absprache. Kein Weiterverkauf. Die vollständigen Bedingungen stehen am Ende des Dokuments.
- Import in ISMS-Werkzeuge: Jede Teilanforderung steht in einem eigenen Absatz. Das erleichtert den Import in gängige ISMS-Werkzeuge.
- Keine Rechtsberatung: Der Baustein ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Versionen
0.3 Community Draft (05.11.2026): Erste öffentliche Fassung
