Informationssicherheitsbeauftragter / Kommune / Presse

Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden

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Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge gemä­ße Arti­kel 8 BayE­GovG sind baye­ri­sche Kom­mu­nen ver­pflich­tet, bis zum 01.01.2018 ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­zu­füh­ren und zu betrei­ben. Nach Ver­ab­schie­dung des BayE­GovG im Dezem­ber 2015 hat die­se kur­ze Umset­zungs­frist für eini­ge Auf­re­gung unter baye­ri­schen Kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen gesorgt. Doch jetzt ist wahr­schein­lich Auf­at­men ange­sagt.

Der Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung zur Errich­tung des Lan­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass die­se Ver­pflich­tung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Zif­fer 11 b des Gesetz­ent­wurfs). Mehr dazu im Blog­bei­trag.

Presse / Tipps / Webvideo

Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?

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“Müs­sen baye­ri­sche Kom­mu­nen ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­füh­ren?”, die­se Fra­ge wird nach wie vor oft bei Semi­na­ren, Ver­an­stal­tun­gen, tele­fo­nisch und per Mail an uns her­an­ge­tra­gen. Wir haben dies zum Anlass genom­men, hier­zu ein Web­vi­deo zu erstel­len, in dem wir auf die Not­wen­dig­keit und recht­li­chen Grund­la­gen für die Ein­füh­rung und den Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts ver­tie­fend ein­ge­hen. Denn die Ant­wort auf die Fra­ge kann nur lau­ten “Ja!”. Wer es nicht glaubt, ist herz­lich dazu ein­ge­la­den, sich in unse­rem Video davon über­zeu­gen zu las­sen. Sie fin­den das Web­vi­deo ein­ge­bet­tet hier bei uns im Blog oder auf unse­rem neu­en You­tube-Kanal.