Im Zuge der aktuellen ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022 können bayerische Kommunen Fördermittel für die Einführung der Arbeitshilfe erhalten.
Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden
Nach aktueller Rechtslage gemäße Artikel 8 BayEGovG sind bayerische Kommunen verpflichtet, bis zum 01.01.2018 ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und zu betreiben. Nach Verabschiedung des BayEGovG im Dezember 2015 hat diese kurze Umsetzungsfrist für einige Aufregung unter bayerischen Kommunalen Einrichtungen gesorgt. Doch jetzt ist wahrscheinlich Aufatmen angesagt.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass diese Verpflichtung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Ziffer 11 b des Gesetzentwurfs). Mehr dazu im Blogbeitrag.
Informationssicherheitskonzept für bayerische Kommunen nach Art. 8 Abs. 1 S. 2 Bay EGovG
Nicht zuletzt die in jüngster Zeit stark zugenommene Bedrohung von Kommunen etwa durch Verschlüsselungstrojaner macht die Bedeutung einer angemessenen IT-Sicherheit für Kommunen deutlich. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über […]