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Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden

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Nach aktu­el­ler Rechts­la­ge gemä­ße Arti­kel 8 BayE­GovG sind baye­ri­sche Kom­mu­nen ver­pflich­tet, bis zum 01.01.2018 ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­zu­füh­ren und zu betrei­ben. Nach Ver­ab­schie­dung des BayE­GovG im Dezem­ber 2015 hat die­se kur­ze Umset­zungs­frist für eini­ge Auf­re­gung unter baye­ri­schen Kom­mu­na­len Ein­rich­tun­gen gesorgt. Doch jetzt ist wahr­schein­lich Auf­at­men ange­sagt.

Der Gesetz­ent­wurf der Staats­re­gie­rung zur Errich­tung des Lan­des­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass die­se Ver­pflich­tung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Zif­fer 11 b des Gesetz­ent­wurfs). Mehr dazu im Blog­bei­trag.