Kommune / Presse / Veranstaltung

20. IuK Tage Gunzenhausen — Informationssicherheit in der Verwaltung

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Die 20. IuK Tage Gun­zen­hau­sen zu aktu­el­len Sicher­heits­the­men in der digi­ta­len Ver­wal­tung fin­den am 19. und 20. Sep­tem­ber 2017 in Gun­zen­hau­sen statt. a.s.k. Daten­schutz ist als Refe­rent und Ansprech­part­ner für das The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit mit dabei. Mehr Infos und Anmel­dung im Blog­bei­trag.

Kommune / Veranstaltung / Webvideo

Online-Seminar (letzte Chance): Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes (für Kommunen nach Art. 8 BayEGovG)

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Letz­te Chan­ce, heu­te am Don­ners­tag, den 23. März 2017, von 10:00 — 11:00 MEZ: Kos­ten­frei­es Online-Semi­nar zur Ein­füh­rung und zum Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts für Kom­mu­nen nach Art. 8 BayE­GovG. Auch für klei­ne­re Unter­neh­men geeig­net im Hin­blick auf die Ände­run­gen zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit im Rah­men der EU-DSGVO. Link zur Anmel­dung im Blog­bei­trag.

Presse / Tipps / Veranstaltung

Orientierungshilfe Informationssicherheit für Kommunen (Online-Seminar)

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„Wie erstel­le ich für mei­ne Behör­de ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept?“ — Sascha Kuhr­au, Bera­ter im kom­mu­na­len Bereich, erklärt im Online-Semi­nar, wor­auf es ankommt. Die Online-Semi­nar-Rei­he läuft ergän­zend zur im Dezem­ber 2016 ver­öf­fent­lich­ten und von a.s.k. Daten­schutz für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne ent­wi­ckel­ten “Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts für baye­ri­sche Kom­mu­nen gemäß Art. 8 BayE­GovG”. Die Teil­nah­me ist kos­ten­frei und sowohl für kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen als auch Unter­neh­men geeig­net. Mehr Infor­ma­tio­nen zu Inhal­ten, Ter­mi­nen und Anmel­dung im Blog­bei­trag.

Ausbildung / Veranstaltung

Ausbildung zum Informationssicherheitsbeauftragten (5 Tage)

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Mit zuneh­men­der Abhän­gig­keit von der Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tung ist es not­wen­dig, die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit umfas­send in alle unter­neh­me­ri­schen Ent­schei­dun­gen zu inte­grie­ren. Je nach Grö­ße und Umfang der Aus­stat­tung der jewei­li­gen Insti­tu­ti­on mit Infor­ma­ti­ons­ver­ar­bei­tungs­tech­nik ist der Auf­wand hier­für deut­lich unter­schied­lich, es besteht aber gene­rell die Gefahr, dass vie­le Aspek­te der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit im Tages­ge­schäft “unter­ge­hen”. Da sich Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit nicht auf die IT-Sicher­heit beschränkt, son­dern in vie­le wei­te­re Berei­che wie Pro­zes­se, Ver­fah­rens­wei­sen, aber auch Gebäu­de­si­cher­heit ein­greift, ist eine über­grei­fen­de Sicht- und Her­an­ge­hens­wei­se uner­läss­lich. Nur wenn eine Per­son expli­zit die Ver­ant­wor­tung zuge­wie­sen bekommt sich um alle Facet­ten der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit zu küm­mern, kann gewähr­leis­tet wer­den, dass die­se inklu­si­ve der IT-Sicher­heit gewähr­leis­tet ist. Nicht zuletzt wird die­se Funk­ti­on in allen gän­gi­gen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits-Manage­ment­nor­men pos­tu­liert, ist Vor­aus­set­zung für Zer­ti­fi­zie­run­gen nach ISIS12, BSI IT-Grund­schutz und ISO 27001 und kann somit als Sta­te of the Art ange­se­hen wer­den.
Sie sind mit die­ser Aus­bil­dung zum Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten opti­mal auf das Manage­ment der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit vor­be­rei­tet und erhal­ten das not­wen­di­ge Wis­sen und die unver­zicht­ba­ren Werk­zeu­ge, um ange­mes­se­ne Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit zu eta­blie­ren. Dane­ben sind Sie in der Lage not­wen­di­ge Sicher­heits­maß­nah­men so mit­ein­an­der zu ver­zah­nen, dass mit einem mög­lichst gerin­gen Auf­wand das not­wen­di­ge Schutz­ni­veau defi­niert und auch erreicht wird.