Outlook zeigt die Reply-to / Antworten-an Email-Adresse im Posteingang nicht automatisch an. Mit unserer Anleitung aktivieren Sie diese Anzeige mit wenigen Klicks. Dies hilft bei der Erkennung potentiell gefährlicher Emails. Den Download-Link erhalten Sie im kompletten Beitrags-Text.
Über Bord mit veralteten starren Passwort-Richtlinien
Starre Passwort-Richtlinien sind nicht praxistauglich und werden der Bedrohungslage nicht gerecht. Aber sie haben sich ja über Jahre bewährt, wieso also ändern? In unserem Blogbeitrag beleuchten wir die Passwort-Mythen zu Passwort-Länge, Passwort-Komplexität, Passwort-Wechsel und Vermeidung einheitlicher Passwörter. Nicht zu Unrecht sind die meisten Anwender von dem Thema genervt und umgehen alle so schön auf Papier formulierte und teilweise erzwungene Passwort-Richtlinien mit aller Kunst und Finesse. Die Maßnahmen des BSI IT-Grundschutzes sind Empfehlungen, die auf die jeweilige Organisation und Bedrohung anzupassen sind. Oftmals werden diese jedoch als fixe Mindestvorgabe gesehen und umgesetzt. Der Effekt für die Sicherheit in der Organisation überschaubar. Wir haben Ihnen einige Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihre Anwender vom Praxisnutzen der Sicherheit überzeugen können und gelebte Sicherheit in die Organisation bringen können. Achtung: Bitte lesen Sie den kompletten Blog-Beitrag nicht, wenn Ihr Motto lautet “Haben wir schon immer so gemacht!”. Der Beitrag könnte Ihre Vorurteile gefährden 🙂
20. IuK Tage Gunzenhausen — Informationssicherheit in der Verwaltung
Die 20. IuK Tage Gunzenhausen zu aktuellen Sicherheitsthemen in der digitalen Verwaltung finden am 19. und 20. September 2017 in Gunzenhausen statt. a.s.k. Datenschutz ist als Referent und Ansprechpartner für das Thema Informationssicherheit mit dabei. Mehr Infos und Anmeldung im Blogbeitrag.
Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden
Nach aktueller Rechtslage gemäße Artikel 8 BayEGovG sind bayerische Kommunen verpflichtet, bis zum 01.01.2018 ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und zu betreiben. Nach Verabschiedung des BayEGovG im Dezember 2015 hat diese kurze Umsetzungsfrist für einige Aufregung unter bayerischen Kommunalen Einrichtungen gesorgt. Doch jetzt ist wahrscheinlich Aufatmen angesagt.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass diese Verpflichtung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Ziffer 11 b des Gesetzentwurfs). Mehr dazu im Blogbeitrag.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen
Ist ein Informationssicherheitskonzept eingeführt, steht man schnell vor der nächsten Herausforderung. Wie stellt man sicher, dass die ganze Arbeit nicht umsonst war? Es gilt neue Risiken zu erkennen, hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das Thema Informationssicherheit in der Organisation zu leben (Sicherheitskultur), auf Veränderungen (organisatorisch, technisch, personell, rechtlich, aber auch in der Bedrohungslage) zeitnah zu reagieren, Mitarbeiter kontinuierlich zu sensibilisieren und zu schulen. Doch wer soll das bei den vielfältigen Aufgaben in bayerischen Kommunen übernehmen und sicherstellen? a.s.k. Datenschutz hat die Lösung für Sie. Unsere externen Informationssicherheitsbeauftragten betreuen Sie ab sofort kompetent vor Ort und aus der Ferne. In Verbindung mit modernen Techniken wie Videokonferenz, Projektplattform und Dokumentenmanagementsystem haben alle Beteiligten stets den Überblick über den Status der Informationssicherheit in Ihrer Organisation. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter hierfür ausgebildet und zertifiziert, speziell für die Anforderungen im kommunalen Bereich. Dank transparenter und fairer Monatspauschalen behalten Sie stets den Überblick. Und wieso teilen Sie sich nicht einen Informationsbeauftragten mit den umliegenden Gemeinden? Interesse geweckt? Angebotsformular im Blogbeitrag.
Orientierungshilfe Informationssicherheit für Kommunen (Online-Seminar)
„Wie erstelle ich für meine Behörde ein Informationssicherheitskonzept?“ — Sascha Kuhrau, Berater im kommunalen Bereich, erklärt im Online-Seminar, worauf es ankommt. Die Online-Seminar-Reihe läuft ergänzend zur im Dezember 2016 veröffentlichten und von a.s.k. Datenschutz für die Innovationsstiftung Bayerische Kommune entwickelten “Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG”. Die Teilnahme ist kostenfrei und sowohl für kommunale Einrichtungen als auch Unternehmen geeignet. Mehr Informationen zu Inhalten, Terminen und Anmeldung im Blogbeitrag.
Wie sicher ist Ihre Bank?
SMS TAN sind in Verbindung mit weiteren Schutzmaßnahmen eine gute Möglichkeit, Online Banking sicher zu nutzen. Doch wenn die benötigte SMS aufgrund der SMS Formatierung bereits im Sperrbildschirm des Endgeräts abrufbar ist, ohne den PIN Code für das Endgerät kennen zu müssen, dann läuft was schief. Was einige Banken bereits clever gelöst haben (die TAN steht einfach am Ende der SMS und nicht gleich zu Beginn), stellt andere Banken vor Probleme. Oder sie wälzen das Problem einfach auf den Nutzer ab mit dem Tipp “Schalten Sie einfach die Benachrichtigungen für den Sperrbildschirm ab”. In diesem Fall geht das nur, wenn man die Anzeige aller SMS im Sperrbildschirm deaktiviert. Wie hält es Ihre Bank damit? Wir freuen uns auf Ihre Kommentare. Lesen Sie den ganzen Beitrag online im Blog
Mitarbeiter Awareness: Schutz vor Krypto-Trojanern
Kostenfreies Handout (1 Seite) zur Mitarbeitersensibilisierung im Umgang mit Email-Anhängen und Ausführen von Makro-Code in Anbetracht der aktuellen Bedrohungslage durch Locky, Teslacrypt und weiterer Ransomware.