Kommunale Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) sind Schlüsselpersonen – und doch oft unsichtbar. Dieser Kommentar zum ISB Boot Camp 2025 zeigt, warum das gefährlich ist, was sich ändern muss und was echte Wertschätzung bedeutet.
Fördermittel zur Arbeitshilfe für bayerische Kommunen
Im Zuge der aktuellen ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022 können bayerische Kommunen Fördermittel für die Einführung der Arbeitshilfe erhalten.
Geruhsame Feiertage und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr 2019
Das Jahr neigt sich dem Ende. Die DSGVO Welle ebbt etwas ab. Zeit für etwas Besinnung und Durchschnaufen für das kommende Jahr. Selbst Weihnachten ist von der DSGVO betroffen. Details dazu sowie unsere Weihnachtswünsche finden Sie online im Beitrag unseres Informationssicherheitsblogs.
Über Bord mit veralteten starren Passwort-Richtlinien
Starre Passwort-Richtlinien sind nicht praxistauglich und werden der Bedrohungslage nicht gerecht. Aber sie haben sich ja über Jahre bewährt, wieso also ändern? In unserem Blogbeitrag beleuchten wir die Passwort-Mythen zu Passwort-Länge, Passwort-Komplexität, Passwort-Wechsel und Vermeidung einheitlicher Passwörter. Nicht zu Unrecht sind die meisten Anwender von dem Thema genervt und umgehen alle so schön auf Papier formulierte und teilweise erzwungene Passwort-Richtlinien mit aller Kunst und Finesse. Die Maßnahmen des BSI IT-Grundschutzes sind Empfehlungen, die auf die jeweilige Organisation und Bedrohung anzupassen sind. Oftmals werden diese jedoch als fixe Mindestvorgabe gesehen und umgesetzt. Der Effekt für die Sicherheit in der Organisation überschaubar. Wir haben Ihnen einige Tipps zusammengestellt, wie Sie Ihre Anwender vom Praxisnutzen der Sicherheit überzeugen können und gelebte Sicherheit in die Organisation bringen können. Achtung: Bitte lesen Sie den kompletten Blog-Beitrag nicht, wenn Ihr Motto lautet “Haben wir schon immer so gemacht!”. Der Beitrag könnte Ihre Vorurteile gefährden 🙂
Schluss, Aus, Weg damit — Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) deinstallieren
Seit geraumer Zeit rumort es in Anwaltskreisen. Grund ist das besondere elektronische Postfach, kurz beA genannt. Dies sollte eigentlich zum 01.01.2018 verpflichtend zum Einsatz kommen. Doch daraus wurde nichts. Was mit der Entdeckung eines falsch zur Verfügung gestellten Zertifikats Ende 2017 begann (der private Schlüssel wurde mit verteilt), findet nun seinen Höhepunkt. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) empfiehlt in einer Pressemeldung die Client Security zu deaktivieren, besser den Client gleich komplett zu deinstallieren. Wie es dazu kommen konnte, das trotz angeblicher Sicherheitsüberprüfungen ein unsicheres Produkt an die Rechtsanwaltszunft verteilt wurde, klärt die Pressemeldung nicht auf.
BRAK-Vizepräsident Abend erklärt, das “beA erst dann wieder in Betrieb gehen wird, wenn alle relevanten Sicherheitsfragen geklärt sind.”
20. IuK Tage Gunzenhausen — Informationssicherheit in der Verwaltung
Die 20. IuK Tage Gunzenhausen zu aktuellen Sicherheitsthemen in der digitalen Verwaltung finden am 19. und 20. September 2017 in Gunzenhausen statt. a.s.k. Datenschutz ist als Referent und Ansprechpartner für das Thema Informationssicherheit mit dabei. Mehr Infos und Anmeldung im Blogbeitrag.
Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden
Nach aktueller Rechtslage gemäße Artikel 8 BayEGovG sind bayerische Kommunen verpflichtet, bis zum 01.01.2018 ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und zu betreiben. Nach Verabschiedung des BayEGovG im Dezember 2015 hat diese kurze Umsetzungsfrist für einige Aufregung unter bayerischen Kommunalen Einrichtungen gesorgt. Doch jetzt ist wahrscheinlich Aufatmen angesagt.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass diese Verpflichtung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Ziffer 11 b des Gesetzentwurfs). Mehr dazu im Blogbeitrag.
Fritz!Box — der Spion im eigenen Haus
Wer sich über Hacking informiert, stößt zu Beginn schnell auf Begriffe und Tools wie nmap, Wireshark oder das Hacking-Betriebssystem Kali-Linux (als virtuelle Maschine ready to go zum Herunterladen). Doch so tief muss man gar nicht einsteigen. Die weit verbreitete Fritz!Box enthält eine im Anwender-Handbuch undokumentierte Mitschneide-Möglichkeit des KOMPLETTEN Datenverkehrs im internen Netzwerk (egal ob kabelgebunden oder WLAN). Und das in jedem von uns getesteten Modell und das seit Jahren. Sofern Remote-Zugriffe auf die Fritz!Box möglich sind, kann der Netzwerkverkehr auch von außen abgegriffen werden. Eigentlich eine sinnvolle Funktion zur Fehleranalyse, bringt diese Funktion erhebliches Schadenspotential mit sich. Und die Fritz!Box ist bei Unternehmen, Behörden und Privatanwendern sehr beliebt. Entsprechend hoch die Verbreitung. Wohl dem, der einige Sicherheitsmaßnahmen getroffen hat. Mehr lesen Sie in unserem kompletten Blogbeitrag.
Benötigt meine Organisation einen Informationssicherheitsbeauftragten?
Immer wieder ein Thema bei Veranstaltungen oder auch Online-Seminaren zur Informationssicherheit ist die Frage “Muss ich einen Informationssicherheitsbeauftragten bestellen?” oder auch “Ist denn ein Informationssicherheitsbeauftragter in meiner Organisation notwendig?”.
Wieso Sie an der Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten (oder wie auch immer Sie diese Funktion in Ihrer Organisation benennen) nicht vorbeikommen und wie dieser Ihre Investitionen (Zeit und Geld) in Informationssicherheit absichert, zeigen wir Ihnen in unserem aktuellen Webvideo zum Thema ” Der Informationssicherheitsbeauftragte” oder “Einer muss es ja am Laufen halten” auf unserem Youtube-Channel.
Dabei beleuchten wir die Notwendigkeiten einer solchen Funktion z.B. auf Basis des BayEGovG für bayerische Kommunen aber auch für Unternehmen abgeleitet aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Die Links finden Sie im Blogbeitrag.
Online-Seminar (letzte Chance): Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes (für Kommunen nach Art. 8 BayEGovG)
Letzte Chance, heute am Donnerstag, den 23. März 2017, von 10:00 — 11:00 MEZ: Kostenfreies Online-Seminar zur Einführung und zum Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts für Kommunen nach Art. 8 BayEGovG. Auch für kleinere Unternehmen geeignet im Hinblick auf die Änderungen zur Informationssicherheit im Rahmen der EU-DSGVO. Link zur Anmeldung im Blogbeitrag.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen
Ist ein Informationssicherheitskonzept eingeführt, steht man schnell vor der nächsten Herausforderung. Wie stellt man sicher, dass die ganze Arbeit nicht umsonst war? Es gilt neue Risiken zu erkennen, hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das Thema Informationssicherheit in der Organisation zu leben (Sicherheitskultur), auf Veränderungen (organisatorisch, technisch, personell, rechtlich, aber auch in der Bedrohungslage) zeitnah zu reagieren, Mitarbeiter kontinuierlich zu sensibilisieren und zu schulen. Doch wer soll das bei den vielfältigen Aufgaben in bayerischen Kommunen übernehmen und sicherstellen? a.s.k. Datenschutz hat die Lösung für Sie. Unsere externen Informationssicherheitsbeauftragten betreuen Sie ab sofort kompetent vor Ort und aus der Ferne. In Verbindung mit modernen Techniken wie Videokonferenz, Projektplattform und Dokumentenmanagementsystem haben alle Beteiligten stets den Überblick über den Status der Informationssicherheit in Ihrer Organisation. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter hierfür ausgebildet und zertifiziert, speziell für die Anforderungen im kommunalen Bereich. Dank transparenter und fairer Monatspauschalen behalten Sie stets den Überblick. Und wieso teilen Sie sich nicht einen Informationsbeauftragten mit den umliegenden Gemeinden? Interesse geweckt? Angebotsformular im Blogbeitrag.
Fördermittel ISIS12 für bayerische Kommunen in 2018 freigegeben
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat in seiner Pressemitteilung am 09.03.2017 informiert, dass nach dem ersten Fördermittelprogramm nun auch in 2018 erneut Informationssicherheit in bayerischen Kommunen finanziell (mit bis zu 1,4 Millionen Euro) unterstützt wird. Bayerische Kommunen, die im vorherigen Fördermittelprogramm nicht zum Zuge gekommen sind, haben nun erneut die Chance, eine Unterstützung von bis zu 15.000 Euro für die Einführung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) ISIS12 zu erhalten. Übrigens wurde ISIS12 ursprünglich für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Im Hinblick auf die EU-DSGVO und deren Anforderungen an Informationssicherheit lohnt sich ein Blick auf ISIS12 auch für Unternehmen. Informationssicherheit wird auch für diese ab Mai 2018 verpflichtend gefordert. Sofern Sie für die Umsetzung einen zertifizierten ISIS12-Berater (mit Zusatz Kommune suchen), Herr Sascha Kuhrau von a.s.k. Datenschutz erfüllt diese Anforderungen.
Links mit weiteren Informationen zu ISIS12, Fördermitteln, Abwicklung und Beantragung finden Sie im Blogbeitrag.
Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?
“Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?”, diese Frage wird nach wie vor oft bei Seminaren, Veranstaltungen, telefonisch und per Mail an uns herangetragen. Wir haben dies zum Anlass genommen, hierzu ein Webvideo zu erstellen, in dem wir auf die Notwendigkeit und rechtlichen Grundlagen für die Einführung und den Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts vertiefend eingehen. Denn die Antwort auf die Frage kann nur lauten “Ja!”. Wer es nicht glaubt, ist herzlich dazu eingeladen, sich in unserem Video davon überzeugen zu lassen. Sie finden das Webvideo eingebettet hier bei uns im Blog oder auf unserem neuen Youtube-Kanal.
Orientierungshilfe Informationssicherheit für Kommunen (Online-Seminar)
„Wie erstelle ich für meine Behörde ein Informationssicherheitskonzept?“ — Sascha Kuhrau, Berater im kommunalen Bereich, erklärt im Online-Seminar, worauf es ankommt. Die Online-Seminar-Reihe läuft ergänzend zur im Dezember 2016 veröffentlichten und von a.s.k. Datenschutz für die Innovationsstiftung Bayerische Kommune entwickelten “Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG”. Die Teilnahme ist kostenfrei und sowohl für kommunale Einrichtungen als auch Unternehmen geeignet. Mehr Informationen zu Inhalten, Terminen und Anmeldung im Blogbeitrag.
Ändere-Dein-Passwort-Tag: Über Sinn und Unsinn des regelmäßigen Passwortwechsels
Heute ist Ändere-Dein-Passwort-Tag. Doch macht der (regelmäßige) Wechsel von Passwörtern wirklich Sinn? Oder ist das lediglich gefühlte Sicherheit? Mehr dazu und weiteren Passwort-Mythen im Blogbeitrag. Vielleicht ein Anlass, bestehende Passwort-Richtlinien zu überdenken und anzupassen.
Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG
Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG online. Die Arbeitshilfe unterstützt bayerische Kommunen, aber auch jede andere Organisation bei der Erstellung eines Konzepts für Informationssicherheit gemäß Artikel 8 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG). Dort wird gefordert, die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn des Artikels 7 des Bayerischen Datenschutzgesetzes sicherzustellen und die erforderlichen Informationssicherheitskonzepte zu erstellen. Alle Kommunen in Bayern müssen bis zum 1. Januar 2018 den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz zur dauerhaften Gewährung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und auch zu betreiben.
Im Frühjahr 2017 werden für die Verantwortlichen in den Kommunen, die sich mit der Thematik Informationssicherheit auseinandersetzen müssen, Online-Seminar-Angebote geplant.
Die Arbeitshilfe wird in zwei Ausführungen zur Verfügung gestellt: PDF Version zum Drucken ohne Anlagen sowie Arbeitsversion mit Anlagen als ZIP.
Link zum Download im Beitrag.
Kriterien zur Beurteilung der Informationssicherheit von Cloud-Diensten des BSI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) hat einen Anforderungskatalog Cloud Computing veröffentlicht: “Es gibt auf dem Markt verschiedene Standards und Zertifizierungen, die von vielen Cloud-Anbietern mit großem Aufwand parallel genutzt und aufrechterhalten werden. Die Vielzahl an verschiedenen Zertifizierungen ist für Kunden jedoch schwer zu überschauen. Mit diesem Anforderungskatalog soll den Kunden eine Hilfestellung für einen besseren Überblick zu mehr Sicherheit gegeben und Mehrfachprüfungen vermieden werden.” Der Katalog ist als PDF verfügbar. Link zum Download im Artikel.
LKA NRW warnt vor Krypto-Trojanern
Die aktuellen Angriffe durch Krypto-Trojaner auf Unternehmen, Behörden aber auch Krankenhäuser bereiten den Sicherheitsbehörden wie dem LKA Nordrhein-Westfalen Kopfzerbrechen. Prävention und koordiniertes Krisenmanagement für den Ernstfall sind Aufgabe des Spitzenmanagements.
Stadt Dettelbach zahlt Lösegeld wegen Teslacrypt
Stadt Dettelbach in Franken von Teslacrypt betroffen. Lösegeld wurde bezahlt. Teilweise Wiederherstellung war möglich. Fehler bei Recovery führten zu Systemausfall und Datenverlust. Stadtwerke bittet Bürger um Unterstützung zur Datenwiederherstellung
