Informationssicherheitsbeauftragter / Kommune / Presse

Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen

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Ist ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­ge­führt, steht man schnell vor der nächs­ten Her­aus­for­de­rung. Wie stellt man sicher, dass die gan­ze Arbeit nicht umsonst war? Es gilt neue Risi­ken zu erken­nen, hier­für geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen, das The­ma Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in der Orga­ni­sa­ti­on zu leben (Sicher­heits­kul­tur), auf Ver­än­de­run­gen (orga­ni­sa­to­risch, tech­nisch, per­so­nell, recht­lich, aber auch in der Bedro­hungs­la­ge) zeit­nah zu reagie­ren, Mit­ar­bei­ter kon­ti­nu­ier­lich zu sen­si­bi­li­sie­ren und zu schu­len. Doch wer soll das bei den viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben in baye­ri­schen Kom­mu­nen über­neh­men und sicher­stel­len? a.s.k. Daten­schutz hat die Lösung für Sie. Unse­re exter­nen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­be­auf­trag­ten betreu­en Sie ab sofort kom­pe­tent vor Ort und aus der Fer­ne. In Ver­bin­dung mit moder­nen Tech­ni­ken wie Video­kon­fe­renz, Pro­jekt­platt­form und Doku­men­ten­ma­nage­ment­sys­tem haben alle Betei­lig­ten stets den Über­blick über den Sta­tus der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in Ihrer Orga­ni­sa­ti­on. Selbst­ver­ständ­lich sind unse­re Mit­ar­bei­ter hier­für aus­ge­bil­det und zer­ti­fi­ziert, spe­zi­ell für die Anfor­de­run­gen im kom­mu­na­len Bereich. Dank trans­pa­ren­ter und fai­rer Monats­pau­scha­len behal­ten Sie stets den Über­blick. Und wie­so tei­len Sie sich nicht einen Infor­ma­ti­ons­be­auf­trag­ten mit den umlie­gen­den Gemein­den? Inter­es­se geweckt? Ange­bots­for­mu­lar im Blog­bei­trag.

Presse

Fördermittel ISIS12 für bayerische Kommunen in 2018 freigegeben

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Das Baye­ri­sche Staats­mi­nis­te­ri­um des Innern, für Bau und Ver­kehr hat in sei­ner Pres­se­mit­tei­lung am 09.03.2017 infor­miert, dass nach dem ers­ten För­der­mit­tel­pro­gramm nun auch in 2018 erneut Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit in baye­ri­schen Kom­mu­nen finan­zi­ell (mit bis zu 1,4 Mil­lio­nen Euro) unter­stützt wird. Baye­ri­sche Kom­mu­nen, die im vor­he­ri­gen För­der­mit­tel­pro­gramm nicht zum Zuge gekom­men sind, haben nun erneut die Chan­ce, eine Unter­stüt­zung von bis zu 15.000 Euro für die Ein­füh­rung des Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems (ISMS) ISIS12 zu erhal­ten. Übri­gens wur­de ISIS12 ursprüng­lich für klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men ent­wi­ckelt. Im Hin­blick auf die EU-DSGVO und deren Anfor­de­run­gen an Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit lohnt sich ein Blick auf ISIS12 auch für Unter­neh­men. Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit wird auch für die­se ab Mai 2018 ver­pflich­tend gefor­dert. Sofern Sie für die Umset­zung einen zer­ti­fi­zier­ten ISIS12-Bera­ter (mit Zusatz Kom­mu­ne suchen), Herr Sascha Kuhr­au von a.s.k. Daten­schutz erfüllt die­se Anfor­de­run­gen.

Links mit wei­te­ren Infor­ma­tio­nen zu ISIS12, För­der­mit­teln, Abwick­lung und Bean­tra­gung fin­den Sie im Blog­bei­trag.

Presse / Tipps / Webvideo

Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?

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“Müs­sen baye­ri­sche Kom­mu­nen ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept ein­füh­ren?”, die­se Fra­ge wird nach wie vor oft bei Semi­na­ren, Ver­an­stal­tun­gen, tele­fo­nisch und per Mail an uns her­an­ge­tra­gen. Wir haben dies zum Anlass genom­men, hier­zu ein Web­vi­deo zu erstel­len, in dem wir auf die Not­wen­dig­keit und recht­li­chen Grund­la­gen für die Ein­füh­rung und den Betrieb eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts ver­tie­fend ein­ge­hen. Denn die Ant­wort auf die Fra­ge kann nur lau­ten “Ja!”. Wer es nicht glaubt, ist herz­lich dazu ein­ge­la­den, sich in unse­rem Video davon über­zeu­gen zu las­sen. Sie fin­den das Web­vi­deo ein­ge­bet­tet hier bei uns im Blog oder auf unse­rem neu­en You­tube-Kanal.

Presse / Tipps / Veranstaltung

Orientierungshilfe Informationssicherheit für Kommunen (Online-Seminar)

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„Wie erstel­le ich für mei­ne Behör­de ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zept?“ — Sascha Kuhr­au, Bera­ter im kom­mu­na­len Bereich, erklärt im Online-Semi­nar, wor­auf es ankommt. Die Online-Semi­nar-Rei­he läuft ergän­zend zur im Dezem­ber 2016 ver­öf­fent­lich­ten und von a.s.k. Daten­schutz für die Inno­va­ti­ons­stif­tung Baye­ri­sche Kom­mu­ne ent­wi­ckel­ten “Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts für baye­ri­sche Kom­mu­nen gemäß Art. 8 BayE­GovG”. Die Teil­nah­me ist kos­ten­frei und sowohl für kom­mu­na­le Ein­rich­tun­gen als auch Unter­neh­men geeig­net. Mehr Infor­ma­tio­nen zu Inhal­ten, Ter­mi­nen und Anmel­dung im Blog­bei­trag.

Presse

Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG

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Arbeits­hil­fe zur Erstel­lung eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zepts für baye­ri­sche Kom­mu­nen gemäß Art. 8 BayE­GovG online. Die Arbeits­hil­fe unter­stützt baye­ri­sche Kom­mu­nen, aber auch jede ande­re Orga­ni­sa­ti­on bei der Erstel­lung eines Kon­zepts für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit gemäß Arti­kel 8 des Geset­zes über die elek­tro­ni­sche Ver­wal­tung in Bay­ern (BayE­GovG). Dort wird gefor­dert, die Sicher­heit der infor­ma­ti­ons­tech­ni­schen Sys­te­me der Behör­den durch ange­mes­se­ne tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Maß­nah­men im Sinn des Arti­kels 7 des Baye­ri­schen Daten­schutz­ge­set­zes sicher­zu­stel­len und die erfor­der­li­chen Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­kon­zep­te zu erstel­len. Alle Kom­mu­nen in Bay­ern müs­sen bis zum 1. Janu­ar 2018 den Nach­weis füh­ren kön­nen, einen sys­te­ma­ti­schen Ansatz zur dau­er­haf­ten Gewäh­rung der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit ein­ge­führt zu haben und auch zu betrei­ben.
Im Früh­jahr 2017 wer­den für die Ver­ant­wort­li­chen in den Kom­mu­nen, die sich mit der The­ma­tik Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit aus­ein­an­der­set­zen müs­sen, Online-Semi­nar-Ange­bo­te geplant.

Die Arbeits­hil­fe wird in zwei Aus­füh­run­gen zur Ver­fü­gung gestellt: PDF Ver­si­on zum Dru­cken ohne Anla­gen sowie Arbeits­ver­si­on mit Anla­gen als ZIP.

Link zum Down­load im Bei­trag.