Mit des Tools ISMS4KMO von Harald Hornung steht ein weiteres Instrument zur Bearbeitung und Dokumentation eines ISMS auf Basis der Arbeitshilfe der Innovationsstiftung Bayerische Kommune bereit.
Fördermittel zur Arbeitshilfe für bayerische Kommunen
Im Zuge der aktuellen ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022 können bayerische Kommunen Fördermittel für die Einführung der Arbeitshilfe erhalten.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen
Ist ein Informationssicherheitskonzept eingeführt, steht man schnell vor der nächsten Herausforderung. Wie stellt man sicher, dass die ganze Arbeit nicht umsonst war? Es gilt neue Risiken zu erkennen, hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das Thema Informationssicherheit in der Organisation zu leben (Sicherheitskultur), auf Veränderungen (organisatorisch, technisch, personell, rechtlich, aber auch in der Bedrohungslage) zeitnah zu reagieren, Mitarbeiter kontinuierlich zu sensibilisieren und zu schulen. Doch wer soll das bei den vielfältigen Aufgaben in bayerischen Kommunen übernehmen und sicherstellen? a.s.k. Datenschutz hat die Lösung für Sie. Unsere externen Informationssicherheitsbeauftragten betreuen Sie ab sofort kompetent vor Ort und aus der Ferne. In Verbindung mit modernen Techniken wie Videokonferenz, Projektplattform und Dokumentenmanagementsystem haben alle Beteiligten stets den Überblick über den Status der Informationssicherheit in Ihrer Organisation. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter hierfür ausgebildet und zertifiziert, speziell für die Anforderungen im kommunalen Bereich. Dank transparenter und fairer Monatspauschalen behalten Sie stets den Überblick. Und wieso teilen Sie sich nicht einen Informationsbeauftragten mit den umliegenden Gemeinden? Interesse geweckt? Angebotsformular im Blogbeitrag.
Fördermittel ISIS12 für bayerische Kommunen in 2018 freigegeben
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat in seiner Pressemitteilung am 09.03.2017 informiert, dass nach dem ersten Fördermittelprogramm nun auch in 2018 erneut Informationssicherheit in bayerischen Kommunen finanziell (mit bis zu 1,4 Millionen Euro) unterstützt wird. Bayerische Kommunen, die im vorherigen Fördermittelprogramm nicht zum Zuge gekommen sind, haben nun erneut die Chance, eine Unterstützung von bis zu 15.000 Euro für die Einführung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) ISIS12 zu erhalten. Übrigens wurde ISIS12 ursprünglich für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Im Hinblick auf die EU-DSGVO und deren Anforderungen an Informationssicherheit lohnt sich ein Blick auf ISIS12 auch für Unternehmen. Informationssicherheit wird auch für diese ab Mai 2018 verpflichtend gefordert. Sofern Sie für die Umsetzung einen zertifizierten ISIS12-Berater (mit Zusatz Kommune suchen), Herr Sascha Kuhrau von a.s.k. Datenschutz erfüllt diese Anforderungen.
Links mit weiteren Informationen zu ISIS12, Fördermitteln, Abwicklung und Beantragung finden Sie im Blogbeitrag.
Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?
“Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?”, diese Frage wird nach wie vor oft bei Seminaren, Veranstaltungen, telefonisch und per Mail an uns herangetragen. Wir haben dies zum Anlass genommen, hierzu ein Webvideo zu erstellen, in dem wir auf die Notwendigkeit und rechtlichen Grundlagen für die Einführung und den Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts vertiefend eingehen. Denn die Antwort auf die Frage kann nur lauten “Ja!”. Wer es nicht glaubt, ist herzlich dazu eingeladen, sich in unserem Video davon überzeugen zu lassen. Sie finden das Webvideo eingebettet hier bei uns im Blog oder auf unserem neuen Youtube-Kanal.
Orientierungshilfe Informationssicherheit für Kommunen (Online-Seminar)
„Wie erstelle ich für meine Behörde ein Informationssicherheitskonzept?“ — Sascha Kuhrau, Berater im kommunalen Bereich, erklärt im Online-Seminar, worauf es ankommt. Die Online-Seminar-Reihe läuft ergänzend zur im Dezember 2016 veröffentlichten und von a.s.k. Datenschutz für die Innovationsstiftung Bayerische Kommune entwickelten “Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG”. Die Teilnahme ist kostenfrei und sowohl für kommunale Einrichtungen als auch Unternehmen geeignet. Mehr Informationen zu Inhalten, Terminen und Anmeldung im Blogbeitrag.
Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG
Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzepts für bayerische Kommunen gemäß Art. 8 BayEGovG online. Die Arbeitshilfe unterstützt bayerische Kommunen, aber auch jede andere Organisation bei der Erstellung eines Konzepts für Informationssicherheit gemäß Artikel 8 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG). Dort wird gefordert, die Sicherheit der informationstechnischen Systeme der Behörden durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn des Artikels 7 des Bayerischen Datenschutzgesetzes sicherzustellen und die erforderlichen Informationssicherheitskonzepte zu erstellen. Alle Kommunen in Bayern müssen bis zum 1. Januar 2018 den Nachweis führen können, einen systematischen Ansatz zur dauerhaften Gewährung der Informationssicherheit eingeführt zu haben und auch zu betreiben.
Im Frühjahr 2017 werden für die Verantwortlichen in den Kommunen, die sich mit der Thematik Informationssicherheit auseinandersetzen müssen, Online-Seminar-Angebote geplant.
Die Arbeitshilfe wird in zwei Ausführungen zur Verfügung gestellt: PDF Version zum Drucken ohne Anlagen sowie Arbeitsversion mit Anlagen als ZIP.
Link zum Download im Beitrag.