Der sehr geschätzte Jens Lange, seines Zeichens Informationssicherheitsbeauftragter der Stadt Kassel hat mit der Webseite https://kommunaler-notbetrieb.de eine ganz tolle Sache ins Leben gerufen. In chronologischer Abfolge informiert Jens […]
Arbeitshilfe Version 5.0 erschienen
Das ursprünglich als Hilfe zur Selbsthilfe gedachte Sicherheitskonzept “Arbeitshilfe” der Innovationsstiftung Bayerische Kommune ist mit Version 5.0 noch erwachsener geworden. Neben der Erweiterung und Vertiefung der Identifikation und […]
Fördermittel zur Arbeitshilfe für bayerische Kommunen
Im Zuge der aktuellen ISMS-Fördermittelrichtlinie (ISMR) vom 7. März 2022 können bayerische Kommunen Fördermittel für die Einführung der Arbeitshilfe erhalten.
20. IuK Tage Gunzenhausen — Informationssicherheit in der Verwaltung
Die 20. IuK Tage Gunzenhausen zu aktuellen Sicherheitsthemen in der digitalen Verwaltung finden am 19. und 20. September 2017 in Gunzenhausen statt. a.s.k. Datenschutz ist als Referent und Ansprechpartner für das Thema Informationssicherheit mit dabei. Mehr Infos und Anmeldung im Blogbeitrag.
Aufatmen bei bayerischen Kommunen — Umsetzungsfrist Informationssicherheitskonzept nach Artikel 8 BayEGovG soll verlängert werden
Nach aktueller Rechtslage gemäße Artikel 8 BayEGovG sind bayerische Kommunen verpflichtet, bis zum 01.01.2018 ein Informationssicherheitskonzept einzuführen und zu betreiben. Nach Verabschiedung des BayEGovG im Dezember 2015 hat diese kurze Umsetzungsfrist für einige Aufregung unter bayerischen Kommunalen Einrichtungen gesorgt. Doch jetzt ist wahrscheinlich Aufatmen angesagt.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Errichtung des Landesamts für Sicherheit in der Informationstechnik LT-Drs. 17/17726 vom 11.07.2017 sieht nun vor, dass diese Verpflichtung erst am 01.01.2019 in Kraft tritt (vgl. Ziffer 11 b des Gesetzentwurfs). Mehr dazu im Blogbeitrag.
Benötigt meine Organisation einen Informationssicherheitsbeauftragten?
Immer wieder ein Thema bei Veranstaltungen oder auch Online-Seminaren zur Informationssicherheit ist die Frage “Muss ich einen Informationssicherheitsbeauftragten bestellen?” oder auch “Ist denn ein Informationssicherheitsbeauftragter in meiner Organisation notwendig?”.
Wieso Sie an der Bestellung eines Informationssicherheitsbeauftragten (oder wie auch immer Sie diese Funktion in Ihrer Organisation benennen) nicht vorbeikommen und wie dieser Ihre Investitionen (Zeit und Geld) in Informationssicherheit absichert, zeigen wir Ihnen in unserem aktuellen Webvideo zum Thema ” Der Informationssicherheitsbeauftragte” oder “Einer muss es ja am Laufen halten” auf unserem Youtube-Channel.
Dabei beleuchten wir die Notwendigkeiten einer solchen Funktion z.B. auf Basis des BayEGovG für bayerische Kommunen aber auch für Unternehmen abgeleitet aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Die Links finden Sie im Blogbeitrag.
Online-Seminar (letzte Chance): Arbeitshilfe zur Erstellung eines Informationssicherheitskonzeptes (für Kommunen nach Art. 8 BayEGovG)
Letzte Chance, heute am Donnerstag, den 23. März 2017, von 10:00 — 11:00 MEZ: Kostenfreies Online-Seminar zur Einführung und zum Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts für Kommunen nach Art. 8 BayEGovG. Auch für kleinere Unternehmen geeignet im Hinblick auf die Änderungen zur Informationssicherheit im Rahmen der EU-DSGVO. Link zur Anmeldung im Blogbeitrag.
Externer Informationssicherheitsbeauftragter für bayerische Kommunen
Ist ein Informationssicherheitskonzept eingeführt, steht man schnell vor der nächsten Herausforderung. Wie stellt man sicher, dass die ganze Arbeit nicht umsonst war? Es gilt neue Risiken zu erkennen, hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen, das Thema Informationssicherheit in der Organisation zu leben (Sicherheitskultur), auf Veränderungen (organisatorisch, technisch, personell, rechtlich, aber auch in der Bedrohungslage) zeitnah zu reagieren, Mitarbeiter kontinuierlich zu sensibilisieren und zu schulen. Doch wer soll das bei den vielfältigen Aufgaben in bayerischen Kommunen übernehmen und sicherstellen? a.s.k. Datenschutz hat die Lösung für Sie. Unsere externen Informationssicherheitsbeauftragten betreuen Sie ab sofort kompetent vor Ort und aus der Ferne. In Verbindung mit modernen Techniken wie Videokonferenz, Projektplattform und Dokumentenmanagementsystem haben alle Beteiligten stets den Überblick über den Status der Informationssicherheit in Ihrer Organisation. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter hierfür ausgebildet und zertifiziert, speziell für die Anforderungen im kommunalen Bereich. Dank transparenter und fairer Monatspauschalen behalten Sie stets den Überblick. Und wieso teilen Sie sich nicht einen Informationsbeauftragten mit den umliegenden Gemeinden? Interesse geweckt? Angebotsformular im Blogbeitrag.
Fördermittel ISIS12 für bayerische Kommunen in 2018 freigegeben
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat in seiner Pressemitteilung am 09.03.2017 informiert, dass nach dem ersten Fördermittelprogramm nun auch in 2018 erneut Informationssicherheit in bayerischen Kommunen finanziell (mit bis zu 1,4 Millionen Euro) unterstützt wird. Bayerische Kommunen, die im vorherigen Fördermittelprogramm nicht zum Zuge gekommen sind, haben nun erneut die Chance, eine Unterstützung von bis zu 15.000 Euro für die Einführung des Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) ISIS12 zu erhalten. Übrigens wurde ISIS12 ursprünglich für kleine und mittlere Unternehmen entwickelt. Im Hinblick auf die EU-DSGVO und deren Anforderungen an Informationssicherheit lohnt sich ein Blick auf ISIS12 auch für Unternehmen. Informationssicherheit wird auch für diese ab Mai 2018 verpflichtend gefordert. Sofern Sie für die Umsetzung einen zertifizierten ISIS12-Berater (mit Zusatz Kommune suchen), Herr Sascha Kuhrau von a.s.k. Datenschutz erfüllt diese Anforderungen.
Links mit weiteren Informationen zu ISIS12, Fördermitteln, Abwicklung und Beantragung finden Sie im Blogbeitrag.
Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?
“Müssen bayerische Kommunen ein Informationssicherheitskonzept einführen?”, diese Frage wird nach wie vor oft bei Seminaren, Veranstaltungen, telefonisch und per Mail an uns herangetragen. Wir haben dies zum Anlass genommen, hierzu ein Webvideo zu erstellen, in dem wir auf die Notwendigkeit und rechtlichen Grundlagen für die Einführung und den Betrieb eines Informationssicherheitskonzepts vertiefend eingehen. Denn die Antwort auf die Frage kann nur lauten “Ja!”. Wer es nicht glaubt, ist herzlich dazu eingeladen, sich in unserem Video davon überzeugen zu lassen. Sie finden das Webvideo eingebettet hier bei uns im Blog oder auf unserem neuen Youtube-Kanal.